Zum 1. November 2025 trat der neue Hebammenhilfevertrag in Kraft. Durch neue Vergütungsregelungen müssen Beleghebammen nun mit Einkommenseinbußen rechnen. Für viele lohnt sich ihre Arbeit im Kreissaal so nicht mehr.
In unserem Antrag haben wir die Wichtigkeit der Hebammen für das hessische Gesundheitssystem herausgestellt und betont, dass der Vertrag defintiv Nachbesserung braucht.
Wir fordern die Landesregierung auf, gemeinsam mit Hebammenverbänden, Krankenhäusern und dem runden Tisch für Geburtshilfe Maßnahmen zu entwickeln, die dem neuen Hebammenhilfevertrag entgegenwirken und so die geburtshilfliche Versorgung und Hessen sichern können.
Zudem müssen bürokratische Hürden abgebaut werden und Anreize geschaffen werden, damit Hebammen wieder mehr Freiberuflichkeit wagen und so zu einer stabilen Vor- und Nachsorge schwangerer Frauen beitragen.