Jedes Jahr erkranken in Deutschland eine halbe Millionen Menschen an Krebs, davon sind 2.200 Kinder und Jugendliche. Deshalb sollten wir bei der Debatte über das neue Krebsregistergesetz auch den internationalen Kinderkrebstag beachten, der an die erkrankten Kinder und Jugendlichen und deren Familien gedenkt und ihnen Aufmerksamkeit schenkt.
Wir müssen deutlich machen, dass wir die Sorgen und Nöte der betroffenen Familien ernst nehmen und eine Verbesserung der Versorgung und Therapiemöglichkeiten für Kinder anstreben. Dafür braucht es schnelle Diagnosen, professionelle Begleitung in dieser schweren Zeit und effektive Therapien. Um dies zu entwickeln, sind die Daten aus dem Hessischen Krebsregister essenziell. So wird Qualität gesichert und eine Grundlage für Forschung und Versorgung geschaffen. Außerdem können so die bestehenden Programme evaluiert und verbessert werden.
Mit der Evaluation des Gesetzes wurde deutlich, dass die Meldepflicht verbindlich gemacht werden muss und die Widerspruchsregelung geschärft werden muss. Auch die Aufgabenregelung wird im neuen Gesetz klarer sein. Die wichtigste Verbesserung des neuen Gesetzes ist dass die Forschung nun auf die Daten des Krebsregisters zurückgreifen kann, um gezielt Therapiemöglichkeiten entwickeln zu können.
Die Weiterentwicklung des Krebsregisters ist ein wichtiger Schritt für eine bessere Krebsversorgung in Hessen.