Nach der Evaluierung und Novellierung des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) letztes Jahr hat die Fraktion der Linken jetzt einen neuen Gesetzentwurf vorgestellt. Gerade in Zeiten der großen Veränderungen durch das neue Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz ist es nicht hilfreich durch neue Gesetzentwürfe Unsicherheiten reinzubringen.
Das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz hat viele Veränderungen und viele Verbesserungen beschlossen, so wurde einen klarer Rahmen für Patient*innenrechte festgelegt, der die sehr gute Versorgung von Patient*innen in den Fokus rückt. Auch wurden die Krisendienste in Hessen ausgeweitet und neue Kontrollmöglichkeiten geschaffen. Bei freiheitsentziehenden Maßnahmen wird außerdem eine Eins zu eins Betreuung gesetzlich festgelegt. Leider kann auch der neue Gesetzentwurf der Linken nicht das Problem mangelnder Psychiater*innen und Pfleger*innen lösen, dazu braucht es andere weitreichende Maßnahmen.
Das bestehende Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz stärkt Patient*innenrechte, nimmt deren Sorgen und Nöte in den Mittelpunkt und bietet Raum für eine spätere Novellierung.
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