Bundesregierung beendet die Kostenheranziehung
Viele junge Menschen sind für eine gute und sichere Entwicklung auf Pflegefamilien oder Heime angewiesen. Auch in der Wetterau ermöglichen zahlreiche Träger ein gutes Aufwachsen in Jugendhilfeeinrichtungen. Bisher mussten diese ohnehin schon benachteiligten Menschen bis zu 25% ihres Einkommens für die Kosten der Kinder- und Jugendhilfe beisteuern. Das Bundeskabinett hat am 13. Juli den vom Bundesfamilienministerium vorgelegten Gesetzentwurf zur Abschaffung der Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe beschlossen. Ziel des Gesetzentwurfes ist, junge Menschen, die in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe oder in einer Pflegefamilie leben, sowie alleinerziehende Mütter und Väter, die mit ihrem Kind in einer gemeinsamen Wohnform der Kinder- und Jugendhilfe betreut werden, finanziell zu entlasten.
Kathrin Anders, Landtagsabgeordnete und Sprecherin für frühkindliche Bildung und Grundschulen begrüßt diesen Beschluss: „. Die Abschaffung der Kostenheranziehung ist eine jahrelange Forderung, die nun endlich zu mehr Chancengerechtigkeit in der Kinder- und Jugendhilfe beiträgt. Die Kostenheranziehung war bisher eine Bürde für junge Menschen, die in ihr eigenes Leben starten wollten. Bereits ihr erstes Einkommen wurde beachtlich geschmälert, was eine klare Benachteiligung gegenüber Gleichaltrigen war. Die Abschaffung der Kostenheranziehung unterstützt somit die Ziele der Kinder- und Jugendhilfe, die Entwicklung hin zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern.“
Über 7.000 junge Menschen (bis 27 Jahre) werden von der Abschaffung der Kostenheranziehung beim Einkommen profitieren. Ca. 5.600 alleinerziehende Mütter und Väter, die gemeinsam mit ihrem Kind oder Kindern in einer Wohnform leben, sowie ca. 750 Eheleute/Lebenspartner:innen der jungen Menschen werden ebenfalls von diesem Beschluss entlastet. Die Kostenheranziehung in Höhe des Kindergeldes bleibt davon unberührt.
Die Kosten für das Vorhaben liegen bei ca. 18,3 Mio. Euro für die Kommunen, da ihnen die Einnahmen durch die Kostenheranziehung entfallen. Sie sparen aber deutlich Kosten ein, weil sich der Verwaltungsaufwand bei der Umsetzung der Kostenheranziehung reduziert. Sie standen bisher angesichts der relativ geringen Einnahmen durch die Kostenheranziehung in keinem guten Verhältnis.