„Die GRÜNEN im Landtag sehen es als wichtiges Ziel, dass Elternvertreter*innen von Krippen, Kindergärten und Horten auch auf Landesebene in politische Prozesse eingebunden werden. Eltern sollen Gehör finden und ihre Interessen einbringen können, daher teilen wir das Ziel einer Beteiligung von Elternvertreter*innen auf Landesebene“, erklärt Kathrin Anders, Sprecherin für frühkindliche Bildung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, heute im Hessischen Landtag. Aber der Gesetzesentwurf von SPD und FDP lasse weiterhin viele Fragen offen, wie die Einbindung der Freien Träger oder der Kindertagespflege. Damit sei der Entwurf nicht umsetzbar.
Anders: „Wir wollen unterstützen und nicht weiter verunsichern. Es braucht zunächst vor einer solchen Beteiligung auf Landesebene demokratisch legitimierte Elternvertreter*innen auf kommunaler Ebene ebenso wie auf der der Jugendamtsbezirke. Diese Strukturen gibt es noch nicht, deshalb können wir dem Gesetzentwurf nicht zustimmen – er kommt zu früh“, so Anders weiter. „Es ist ein immenser Kraftakt, solche Strukturen für mehr als 4.200 Kitas aufzubauen. Die Trägerschaft der Kitas ist um einiges bunter und vielfältiger als die der Schulen. Auch die Interessen der Eltern sind um einiges differenzierter. Nur wenige große Städte haben Stadtelternbeiräte für die Kitas, meistens sind die Eltern aus Kitas freier Träger dort nicht vertreten. Der Gesetzentwurf von SPD und FDP beschreibt für dieses Problem – auf das die SPD selbst hingewiesen hatte – keine Lösung.“
Das Sozialministerium habe den Verein LAG KitaEltern Hessen mit finanziellen Mitteln ausgestattet, damit der Verein eine Bestandsaufnahme zu Gremien von Elternbeiratsvertretern in Städten oder Kommunen anfertige. Anders: „Wir wollen herausfinden, wo welcher Ausbau- oder Aufbau-Bedarf besteht, und dann auch Antworten auf die Frage der Einbindung der freien Träger entwickeln. Der sehr engagierte Elternverein hat seine Arbeit aufgenommen, konnte die Vernetzungsarbeit und Beratung der Eltern und Verwaltungen in der kurzen Zeit aber noch nicht flächendeckend ausbreiten. Erst wenn die Vernetzung der Elternbeiräte in den Kommunen und Gemeinden einen guten Unterbau bildet, hat es einen Sinn, das Dach darauf zu setzen. Erst dann also sollten wir einen Landeselternbeirat gesetzlich festschreiben.“