Das Hessische Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) regelt die rechtlichen Grundlagen für den Schutz und die Unterstützung psychisch erkrankter Menschen in Hessen.
Neben der Unterbringung in psychiatrischen Einrichtungen umfasst das Gesetz auch Regelungen zur Prävention, zu ambulanten Hilfsangeboten und zum Schutz der Rechte der Betroffenen. Zudem definiert es die Zuständigkeiten verschiedener Behörden und Ein richtungen im Rahmen der psychiatrischen Versorgung und definiert die Voraussetzungen und Bedingungen für notwendige verpflichtende Maßnahmen im Falle einer akuten Selbst- oder Fremdgefährdung.