Die schwarz-grüne Landesregierung eröffnet den Eltern eine Perspektive für die Rückkehr ihrer Kinder in Kitas und Schulen. Bis zu den Sommerferien soll nicht nur jedes Schulkind, sondern auch jedes Kita-Kind seine Einrichtung wieder besucht haben. „Das ist für viele Familien nach Wochen der räumlichen Isolation von ihren sozialen Kontakten ein sehnsüchtig erwartetes Signal. Die Zeit bis zum 2. Juni müssen Träger von Kitas und Kindertagespflegeeinrichtungen nutzen, um einen eingeschränkten Regelbetrieb für alle ihre Kinder zu organisieren“, betont Kathrin Anders, Landtagsabgeordnete der Grünen. Gerne informiert sie hierzu Eltern wie Träger in ihrem Wahlkreis.
Kathrin Anders führt weiter aus: „Der Erfolg der bisherigen Corona-Maßnahmen in Hessen auf der einen Seite als auch die wachsende Belastung vieler Familien auf der anderen Seite gebieten jetzt Schritte der Lockerung für Eltern und deren Kinder.“ Dazu zählt als ein erster Schritt die Öffnung der Spielplätze, um den Kindern wieder mehr Bewegungsraum und Abwechslung zu ermöglichen. Des Weiteren sollen bis zur Kita-Öffnung Familien die Bildung von Betreuungsgemeinschaften aus je drei Familien erlaubt werden. So können Familien sich gegenseitig bei der Betreuung unterstützen und abwechseln. Das Sozialministerium wird jetzt mit den Trägern der Kinderbetreuungseinrichtungen Gespräche über die Ausgestaltung eines eingeschränkten Regelbetriebs führen. Ziel ist es, dass nach Pfingsten die Kitas wieder für alle Kinder geöffnet werden, wenn auch noch mit deutlichen Einschränkungen.
Kathrin Anders sagt weiter zu: „Derzeit müsse bei den Lockerungen für die Familien noch vieles abgestimmt werden. Doch ich werde Eltern als auch Trägern im Wetteraukreis zur Verfügung stehen und sie über die fortschreitende Konkretisierung der Rückkehrpläne informieren. Bei Schwierigkeiten will ich gerne nach meinen Möglichkeiten behilflich sein.“
Unabhängig davon dürfen bereits jetzt schon ein erweiterter Personenkreis die sogenannte Notbetreuung in Kitas und Schulen für Kinder bis zur sechsten Klasse in Anspruch nehmen. Zu den Personen gehören neben den Beschäftigten in systemrelevanten Berufen auch alle Alleinerziehenden unabhängig ihrer beruflichen Tätigkeit. Zuständig für die Zuweisung von Notbetreuungsplätzen sind die jeweiligen Kommunen.