„Die Landesregierung hat heute einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften eingebracht. Dieses umfasst auch das Hessischen Rettungsdienstgesetz. Was technisch klingt bedeutet faktisch: Die dringend benötigte Modernisierung des Hessischen Rettungsdienstes wird um ein weiteres Jahr aufgeschoben. Die Landesregierung begründet diesen Aufschub mit der noch ausstehenden Notfallreform des Bundes sowie der Krankenhausreform. Sie erweckt dabei den Eindruck, als könne Hessen ohne die Bundes-Notfallreform keine Rettungsdienstreform auf den Weg bringen. Das stimmt so nicht. Viele zentrale Fragen – von Telenotärzten über Leitstellenstrukturen bis hin zu Qualitätsstandards und der Stärkung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern – liegen bereits heute in der Zuständigkeit des Landes. Eine Modernisierung des Landesgesetz ist auch parallel zu Bundesreformen möglich – zumal beide Bundesreformen in ihren Grundzügen längst bekannt sind.“