„Die Anhörung zum HKJGB (Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch) hat gezeigt, dass die Änderungen durch das Gute-Kita-Paket durch die Bank als deutliche Verbesserungen wahrgenommen werden. Die Anzuhörenden machten allerdings auch auf einige Herausforderungen aufmerksam, die im Entwurf noch nicht bedacht worden waren. Um diesen zu begegnen, haben die Koalitionsfraktionen nach Lösungen gesucht und einen Änderungsantrag in den Sozial- und Integrationspolitischen Ausschuss eingebracht. So sollen Kinder mit Behinderung bei der Berechnung der Anzahl der Kinder bis zum dritten Lebensjahr mit dem Faktor 6 und ab dem dritten Lebensjahr mit dem Faktor drei berücksichtigt werden. In der Anhörung wurde wiederholt auf den Fachkräftemangel in der frühkindlichen Bildung hingewiesen. Deshalb soll der Fachkräftekatalog in einem ersten Schritt moderat erweitert werden: So sollen Heilerziehungspfleger*innen ohne Einschränkung als Fachkräfte zur Leitung und Kinderpfleger*innen und Sozialassistent*innen als Fachkräfte zur Mitarbeit anerkannt werden. Außerdem können Kitas im Einzelfall nach Zustimmung des Jugendamtes Personen mit fachfremder Ausbildung, die einen Bezug zum Profil der Einrichtung, einen definierten Bildungs- und Ausbildungsabschluss haben und sich außerdem im frühpädagogischen Bereich fortbilden, als Fachkräfte zur Mitarbeit einsetzen. Das könnte beispielsweise eine Logopädin in einer Kita mit dem Schwerpunkt Sprache sein. Wir danken allen Anzuhörenden für ihre Expertise und ihre Rückmeldungen. Sie ermöglichen es uns, das Gute-Kita-Paket so zu gestalten, dass es die Kinderbetreuung in allen Kitas und für alle Kinder in Hessen verbessert.“