Für gemeinnützig tätige Vereine, die durch die Corona-Virus-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, bietet die Landesregierung jetzt ein millionenschweres Soforthilfeprogramm. Kathrin Anders, Landtagsabgeordnete der Grünen in der Wetterau, erklärt dazu: „Zahlreiche ehrenamtliche Vereine und Initiativen im Sport, in der Kultur, im sozialen Bereich und im Natur- und Umweltschutz erleiden derzeit pandemiebedingte finanzielle Engpässe, weil Einnahmen wegbrechen, aber Kosten für Vereinsheime, Versicherungen und Gehälter weiter-laufen. Um dieser Not zu begegnen, können Vereine ab dem 1. Mai unkompliziert bis zu 10.000 Euro Unterstützung beantragen. Damit soll die breite ehrenamtliche Struktur bürger-schaftlichen Engagements durch die Corona-Krise hindurch erhalten bleiben.“
Durch die massiven Einschränkungen aufgrund des Corona-Virus können Vereine und andere gemeinnützige Organisationen nicht mehr tätig sein. Ohne ihre Aktivitäten fehlen aber die Einnahmen, um Mieten, Betriebskosten, Instandhaltungen und Gehälter zu bezahlen. Hinzu kommen ausstehende Rechnungen für Veranstaltungen und Projekte, die bereits vorbereitet und beworben wurden aber pandemiebedingt abgesagt werden mussten. Für all diese Kosten, die nach dem 11. März eingetreten sind, können bei den fachlich zuständigen Ministerien Mittel online beantragt werden. „Unsere Vereine und ihre ehrenamtlich Tätigen halten unsere Gesellschaft zusammen und leisten einen unschätzbaren Beitrag für das soziale Miteinander. Diese Strukturen wollen wir unbedingt erhalten und deswegen ist dieses Hilfsprogramm der schwarz-grünen Landesregierung sehr gut!“, begründet Kathrin Anders das Hilfsprogramm.
Für die gemeinnützigen Sportvereine, die Mitglied im Landessportbund Hessen e.V. sind, hat das Hessische Ministerium des Innern und für Sport ein Team „Corona-Vereinshilfe“ gegründet. Anfragen der Sportvereine können an die E-Mail-Adresse corona-vereinshilfe@sport.hessen.de gerichtet werden.
Soforthilfe aus dem Bereich Kultur können Vereine, Kulturbetriebe und Spielstätten sowie Laienensembles beantragen, die nicht von der öffentlichen Hand getragen werden und in ei-nem der in der Richtlinie aufgeführten Verbände Mitglied sind. Die Anträge können beim Hes-sischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst unter corona-vereinshilfe@hmwk.hessen.de gestellt werden.
Gefördert werden auch Vereine, Initiativen und Organisationen, die sich in anderen gesellschaftlichen Bereichen engagieren. Dazu gehören beispielsweise Naturschutzvereinigungen, Umweltbildungseinrichtungen, Angel- und Fischereivereine, Tierschutzvereine, Opferhilfe, Hospizdienste- und initiativen, Flüchtlingshilfe, Nachbarschaftshilfe und Landfrauen sowie Dach- und Fachverbände der Kindertagesbetreuung. Zuständig für die Anträge sind hier das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(corona-vereinshilfe@umwelt.hessen.de) sowie das Hessische Ministerium für Soziales (corona-vereinshilfe@hsm.hessen.de).
Sport- und Kulturvereine mit dauerhaftem wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb, wie z.B. einer Ausschankwirtschaft, können unabhängig vom Förderprogramm zur „Weiterführung der Ver-eins- und Kulturarbeit“ das Soforthilfeprogramm für kleine Unternehmen von Landes- und Bundesregierung in Anspruch nehmen. Auch von den Regelungen zum Kurzarbeitergeld kön-nen diese profitieren, wenn ihnen in diesem Bereich eine existenzbedrohende Liquiditätslücke entsteht.