Gerichtsurteil hebt Baustopp für Amazon-Halle in Echzell auf
Das Verwaltungsgericht Gießen hat den von Naturschutzverbänden erwirkten Baustopp für die Amazon Logistikhalle in Echzell aufgehoben. Damit kann die vom Wetteraukreis genehmigte Halle, die 128 m Länge und 100 m Breite bei 12,5 m Höhe misst, jetzt weiter gebaut werden. Die Wetterauer Landtagsabgeordnete der Grünen, Kathrin Anders, äußert dazu: „Ich bedaure es sehr, dass die negativen Auswirkungen dieser Gewerbeansiedlung auf die Tierwelt in dem in unmittelbarer Nachbarschaft befindlichen Feuchtgebiet keine Berücksichtigung findet. Dieser Fall zeigt einmal mehr, dass Naturschutz noch immer hinter wirtschaftlichen Interessen zurückstehen muss. So stoppen wir die allseits um sich greifende Zerstörung der Wetterauer Fauna und Flora nicht.“
Die Naturschutzverbände haben die Prüfung weiterer Rechtsmittel angekündigt. Kathrin Anders erklärt: „Ich bin den Naturschutzverbänden dankbar, dass sie als Anwälte für unsere Wetterauer Naturräume auftreten. Politisch bleibt die Ansiedlung der Amazon-Logistikhalle auch deshalb kritikwürdig, da sie die heimische Wirtschaft nicht stärkt. Im Gegenteil: Mit Amazon wird ein Betrieb begünstigt, der als gefährlichster Konkurrent des stationären Einzelhandels auftritt. Amazon schadet somit Kranichen wie heimischen Einzelhandel!“
Bei der Ausweisung des Gewerbegebietes im Jahr 1998 gab es in Echzell noch keinen Grünen Ortsverband. Im Zuge der Änderungen des Bebauungsplans im Jahr 2008 haben Bündnis 90/Die Grünen Echzell seinerzeit Auflagen, u. A. hinsichtlich der maximalen Bauhöhe verpflichtend durchgesetzt. In der Zwischenzeit haben sich viele ökologische Probleme weiter verschärft. Lars Friedrich, Vorstandsmitglied der Grünen in Echzell erklärt: „Stand heute stehen wir der Bebauung daher noch kritischer gegenüber als damals. Wir unterstützen die Forderungen von BUND und HGON. Das Ziel des Naturschutzes muss in jedem Fall Vorrang haben vor einer Betriebsansiedlung, deren langfristiger Nutzen für Echzell äußerst fragwürdig ist.“
Im Januar 2020 legte der Wetteraukreis eine so genannte FFH-Vorprüfung vor, die von der Unteren Naturschutzbehörde des Wetteraukreises erstellt worden war. Diese verneinte die Notwendigkeit der gesetzlich vorgeschriebenen eigentlichen Verträglichkeitsprüfung. Der BUND und die Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz (HGON) haben daraufhin im Juli 2020 gegen die Baugenehmigung des Wetteraukreises Widerspruch eingelegt. BUND und HGON zeigten dem Gericht auf, dass diese Vorprüfung unzureichend war. Es folgte im November 2020 ein vorläufiger Baustopp für die Halle. Das VG Gießen kam nun jedoch zu dem Ergebnis, dass an eine FFH-Vorprüfung nicht die strengen Maßstäbe anzulegen seien, die das Gesetz für die eigentliche FFH-Verträglichkeitsprüfung fordere.